Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, ob Sie Abstinenznachweise (z.B. ETG bei Alkohol) brauchen!

Zunehmende Bedeutung haben bei Drogen- aber auch Alkoholfragestellungen die Durchführung der den Anforderungen der Begutachtungsstellen entsprechenden Abstinenznachweisen mittels Urinscreenings oder Haaranalyse. Hierzu können wir Ihnen die richtigen Informationen geben. Aber auch bei der Klärung der Frage, ob bei einer Auffälligkeit unter Alkoholeinfluss überhaupt eine Abstinenz notwendig ist oder Sie sich auch für einen kontrollierten Alkoholkonsum unter Vorlage der geforderten Laborwerte entscheiden können, können wir gemeinsam mit Ihnen klären.

 

Sollten wir Ihnen Ihre Fragen einmal nicht beantworten können: Wir kooperieren mit Verkehrsmedizinern mit langjähriger gutachterlicher Erfahrung und können auch bei den Begutachtungsstellen für Sie Informationen bekommen.